Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Schweiz
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG führt unter anderem Freizügigkeitskonten für Vorsorgeguthaben aus der zweiten Säule. Für die Wohneigentumsförderung lässt sich das Freizügigkeitsguthaben ab 20'000 Franken vorbeziehen oder verpfänden, etwa für den Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum oder die Amortisation der Hypothek. Die Stiftung nennt dafür eine Gebühr von 400 Franken beim Vorbezug und 200 Franken bei der Verpfändung.